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Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Hamburg 99008001012009 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012009

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Leistungsbezeichnung II

Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Personalausweis bis 16 Jahre (Synonym), Ausweis bis 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Personalausweis bis 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Bundespersonalausweis bis 16 Jahre (Synonym), e-Ausweis bis 16 Jahre (Synonym), Neuer Personalausweis (nPA) bis 16 Jahre (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA bis 16 Jahre (Synonym), BPA bis 16 Jahre (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), Pass (Synonym), ePA (Synonym), jünger als 16 Jahre (Synonym), unter 16 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten für Sie einen Personalausweis beantragen.

Volltext

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Sorgeberechtigten übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in jeder Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg der Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten.
Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich; diese wird vom jeweiligen Hamburg Service eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein altes Identitätsdokument vorhanden: Geburtsurkunde
  • nach Einbürgerung: die Einbürgerungsurkunde, alter Pass oder Identitätsbescheinigung
  • die Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem sich das unverheiratete, minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, ist verpflichtend.
  • Einverständniserklärung und Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie, beziehungsweise die oder der Sorgeberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Kosten

  • 22,80 EUR
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR  Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Hamburg Service entscheidet über den Antrag.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Sorgeberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen bei Hamburg Service beantragen:
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Die Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem sich das unverheiratete, minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, ist verpflichtend.
  • Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Den Abholtermin können Sie online vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie bei der Beantragung des Personalausweises.

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung dauert in der Regel ca. 15 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.

Frist

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
für Antragstellende unter 24 Jahre

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.

In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
 
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service - Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • Jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen.
  • Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis erhalten, Antragstellung durch die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten
  • beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Sollte ein Sorgeberechtigter nicht anwesend sein muss eine schriftliche Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorliegen
  • die Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem sich das unverheiratete, minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, ist verpflichtend.
  • Bis zu einem Alter von 16 Jahren ist die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahren) ist gebührenfrei möglich
  • zuständig: Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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