Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Baustein Leistungen 99008001012009 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008001012009

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

unter 16, Kontextleistungen, Personalausweis, Ausweis ausstellen, Pass, Identitätsdokument, Antrag Personalausweis, Personaldokument, Beantragung Personalausweis, Perso, Personalausweis für Kinder, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, jünger als 16 Jahre, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, Ausweis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für unter 16 Jährige

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.

Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

  • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
  • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Kosten

Gebühr: 13€
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 22,80€
Gebühren für den Personalausweis
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 6€
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 30€
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 10€
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab. 
  • Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Hinweise

Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis erhalten, auch Kinder unter 16 Jahren
  • Antragstellung persönlich vor Ort durch die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen
    • beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind
    • beide sorgeberechtigten Elternteile müssen bei der Antragstellung anwesend sein
    • können nicht beide Elternteile anwesend sein, kann sich ein sorgeberechtigtes Elternteil per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen
    • Kinder oder Jugendliche, für die der Antrag gestellt wird, müssen anwesend sein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden