Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskünfte über baurechtliche Belange (Synonym), Baurechtliche Belange, Auskünfte (Synonym), Auskünfte über die mögliche Bebauung von Grundstücken (Synonym), Auskünfte über die bauliche Gestaltung (Synonym), Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen (Synonym), Auskünfte zu rechtskräftigen B-Plan, B-Plänen (Synonym), Auskünfte zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan (Synonym), Bebauungsplan, Auskunft zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan (Synonym), Abbruchantrag- noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Abbruchgenehmigung- noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Bauvoranfrage-noch nicht gestellte Antrag/Beratung (Synonym), Fa.Bauvorhaben-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Baustufenplan, Bauberatung (Synonym), Abgeschlossenheitsbescheinigung, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung (Synonym), Bauantrag, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung (Synonym), Grundflächenzahl GRZ (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
Ziffer 10.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Eine Bauberatung ist ein Service, bei dem die zuständige Stelle Ihnen hilft, Ihr Bauprojekt besser in den rechtlichen Kontext Ihres Baugrundstückes einzuordnen. Insbesondere wird mit Ihnen gemeinsam das Planungsrecht betrachtet sowie vereinzelte Aspekte des Bauordnungsrechts (zum Beispiel Abstandflächen). Das Ziel ist es, zu erfahren, ob die Idee Ihres Bauvorhabens im Grundsatz realisierbar sein könnte und eine mögliche Antragstellung besser vorzubereiten.
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Sie kommen zu dem Termin und legen die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen vor.
- Sie erhalten eine Bauberatung.
- Sie zahlen die Gebühren.
Eine Bauberatung auf schriftlichem Weg ist nicht möglich.
Bauberatungen sind grundsätzlich unverbindlich und nicht rechtsbindend.
Bauberatungen sind grundsätzlich unverbindlich und nicht rechtsbindend.
- Bauberatung ist ein Service für Bauprojekte.
- Hilfe bei rechtlicher Einordnung des Bauprojekts.
- Betrachtung des Planungsrechts.
- Einzelne Aspekte des Bauordnungsrechts werden besprochen (z.B. Abstandflächen).
- Ziel: Klärung der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Bauvorhabens und Vorbereitung einer möglichen Antragstellung.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg