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Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Hamburg 99012068018000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068018000

Leistungsbezeichnung

Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Leistungsbezeichnung II

Bauberatung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Auskünfte über baurechtliche Belange (Synonym), Baurechtliche Belange, Auskünfte (Synonym), Auskünfte über die mögliche Bebauung von Grundstücken (Synonym), Auskünfte über die bauliche Gestaltung (Synonym), Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen (Synonym), Auskünfte zu rechtskräftigen B-Plan, B-Plänen (Synonym), Auskünfte zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan (Synonym), Bebauungsplan, Auskunft zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan (Synonym), Abbruchantrag- noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Abbruchgenehmigung- noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Bauvoranfrage-noch nicht gestellte Antrag/Beratung (Synonym), Fa.Bauvorhaben-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung (Synonym), Baustufenplan, Bauberatung (Synonym), Abgeschlossenheitsbescheinigung, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung (Synonym), Bauantrag, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung (Synonym), Grundflächenzahl GRZ (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

Ziffer 10.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1

Teaser

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. 

Volltext

Eine Bauberatung ist ein Service, bei dem die zuständige Stelle Ihnen hilft, Ihr Bauprojekt besser in den rechtlichen Kontext Ihres Baugrundstückes einzuordnen. Insbesondere wird mit Ihnen gemeinsam das Planungsrecht betrachtet sowie vereinzelte Aspekte des Bauordnungsrechts (zum Beispiel Abstandflächen). Das Ziel ist es, zu erfahren, ob die Idee Ihres Bauvorhabens im Grundsatz realisierbar sein könnte und eine mögliche Antragstellung besser vorzubereiten. 

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie bei der Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr oder Bauherrin oder planen ein Bauvorhaben

Kosten

32,80 EUR pro angefangene halbe Stunde

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin.
  • Sie kommen zu dem Termin und legen die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen vor.
  • Sie erhalten eine Bauberatung.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Beratungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anfrage.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Eine Bauberatung auf schriftlichem Weg ist nicht möglich. 

Bauberatungen sind grundsätzlich unverbindlich und nicht rechtsbindend.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Kurztext

  • Bauberatung ist ein Service für Bauprojekte.
  • Hilfe bei rechtlicher Einordnung des Bauprojekts.
  • Betrachtung des Planungsrechts.
  • Einzelne Aspekte des Bauordnungsrechts werden besprochen (z.B. Abstandflächen).
  • Ziel: Klärung der grundsätzlichen Realisierbarkeit des Bauvorhabens und Vorbereitung einer möglichen Antragstellung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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