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Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Berlin 99043002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043002062000

Leistungsbezeichnung

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Leistungsbezeichnung II

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erbenberichtigung (Schlagwort), Grundbuchberichtigung (Schlagwort), Nachlassgrundstück (Schlagwort), Erbfall (Schlagwort), Grundbuchberichtigungszwang (Schlagwort), Grundbuchunrichtigkeit (Schlagwort), Todesfall des Grundstückseigentümes (Schlagwort), Erbschein (Schlagwort), Testament (Schlagwort), Sterben (Schlagwort), Sterbefall (Schlagwort), vererben (Schlagwort), Testamentsvollstrecker (Schlagwort), Nacherben (Schlagwort), Vorerben (Schlagwort), Berliner Testament (Schlagwort), Grundbuch (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

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Volltext

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Berichtigungsantrag
    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Erbnachweis
    o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
    o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
    o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )

Voraussetzungen

  • Antrag
    Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt.
  • Erbin oder Erbe einer Immobilie

Kosten

Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden