Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung
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Begriffe im Kontext
Schiffsgeburt (Schlagwort), See (Schlagwort), Hochsee (Schlagwort), Schiff (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Geburtsurkunde (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Standesamt I (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
- Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
- Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
- Anzeigeverpflichtung
Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. - Anforderung von Urkunden
Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post oder per Fax.werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
- Geburtsurkundenanforderung
- Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.