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Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Berlin 99027003026001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027003026001

Leistungsbezeichnung

Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Leistungsbezeichnung II

Geburt auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schiffsgeburt (Schlagwort), See (Schlagwort), Hochsee (Schlagwort), Schiff (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Geburtsurkunde (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Standesamt I (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

  • Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt.
  • Anzeigeverpflichtung
    Die Geburt muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
    Zur Anzeige verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes, oder - wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind - jede andere Person, die bei Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Anforderung von Urkunden
    Urkunden können bevorzugt über das Webformular (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post oder per Fax.werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Kosten

  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare