Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Inhalt
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Begriffe im Kontext
Bauvorhaben (Schlagwort), städteplanerische und planungsrechtliche Aspekte (Schlagwort), städtebauliche Stellungnahme (Schlagwort), Flächennutzungsplan (Schlagwort), Bebauungsplan (Schlagwort), Städtebauliche Auskunft (Schlagwort), Bebaubarkeit eines Grundstücks (Schlagwort), unbeplanter Innenbereich (Schlagwort), Außenbereich (Schlagwort), Standortbeurteilung (Schlagwort), Nutzbarkeit eines Grundstücks (Schlagwort), Bauvorabfrage (Schlagwort), Bauvorbescheid (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen