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Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Bayern 99080107005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080107005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Sie benötigen eine Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz.

Volltext

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz beim zuständigen Luftamt beantragen. Darüber hinaus benötigen Sie auch in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz eine Erlaubnis für den Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal