erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erlaubnis
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Flugkörper steigen lassen wollen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen. Eine Erlaubnis kann zum Beispiel für Feuerwerkskörper, Ballone, Drachen, Scheinwerfer und Laser notwendig sein.
Eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beziehungsweise eine Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie für folgende Flugkörper bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen:
- unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone
- Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte wie zum Beispiel Lasergeräte
- ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb wie zum Beispiel Modellraketen
- Drachen und Schirmdrachen
- Feuerwerkskörper
Unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone
Wenn Sie einen unbemannten Freiballon beziehungsweise Wetterballon steigen lassen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums.
Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte
Ob Sie für den Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten eine Erlaubnis benötigen, ist vom Standort, der Ausrichtung und der Lichtstärke Ihres Geräts abhängig. Die Genehmigung Ihres Antrags hängt davon ab, ob Ihr Scheinwerfer oder Laser Pilotinnen und Piloten während des Flugs blenden könnten.
Wenn Sie Ihre Laser und Scheinwerfer ausschließlich in Innenäumen einsetzen oder wenn diese flach zum Boden ausgerichtet sind und somit nicht in den Luftraum strahlen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Nutzung.
Ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
Wenn Sie ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb, wie zum Beispiel Modellraketen, nutzen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums.
Drachen und Schirmdrachen
Wenn Sie einen Drachen oder Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge steigen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Feuerwerkskörper
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Feuerwerkskörper aufsteigen lassen möchten:
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Kategorie F2:
- Kleinfeuerwerke vom 02.01. bis 30.12.
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Kategorie F3
- Mittelfeuerwerke
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Kategorie F4
- Großfeuerwerk
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Kategorie T2
- technisches Feuerwerk für Personen mit Befähigungsnachweis
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Kategorie P2
- sonstiges Feuerwerk für Personen ab 21 Jahren mit entsprechendem Fachkundenachweis
Steigt Ihr Feuerwerk mehr als 300 Meter in die Luft, müssen Sie unabhängig von der Kategorie Ihres Feuerwerkskörpers eine Erlaubnis beantragen.
Flugkörper in der Nähe von Flugplätzen
In einer Entfernung von weniger als 1500 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Flugkörper grundsätzlich verboten:
- Drachen und Schirmdrachen
- Kinderballone
- Feuerwerkskörper
- Ballonartige Leuchtkörper wie zum Beispiel Himmelslaternen
- Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte wie zum Beispiel Lasergeräte
Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahme bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
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Die von Ihnen beabsichtige Nutzung des Luftraums
- gefährdet nicht die Sicherheit des Luftverkehrs und
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ist mindestens 1500 Meter von der Begrenzung eines Flugplatzes entfernt.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen Sie grundsätzlich keine Himmelslaternen steigen lassen.
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Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums muss gegebenenfalls beantragt werden für
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unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone:
- Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums immer notwendig
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Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte
- ob Erlaubnis notwendig ist, ist vom Standort, Ausrichtung und Lichtstärke abhängig
- keine Erlaubnis notwendig, wenn Laser und Scheinwerfer in Innenräumen oder flach zum Boden ausgerichtet sind
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ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
- Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums immer notwendig
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Drachen und Schirmdrachen
- Erlaubnis notwendig, wenn das dazugehörige Seil mehr als 100 Meter lang ist
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Feuerwerkskörper
- Erlaubnis notwendig für Kategorie F2, F3, F4, T2 und P2
- steigt Feuerwerk mehr als 300 Meter in die Höhe, ist immer eine Erlaubnis notwendig
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Himmellaternen
- Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
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unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone:
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Flugkörper in der Nähe von Flugplätzen
- in einer Entfernung von weniger als 1500 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sind Flugkörper grundsätzlich verboten
- eine Ausnahme kann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt werden
- Beantragung einer Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde