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erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erlaubnis

Baustein Leistungen 99080107005000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99080107005000

Leistungsbezeichnung

erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Luftraumnutzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Flughafen, optische Lichtsignalgeräte, Aufstieg, Scheinwerfer, Drachen, Luftraumnutzung, Freiballone, Flugplatz, Wetterballone, Schirmdrachen, Flugkörper, Laser, Modellraketen, Kinderballone, Feuerwerk, Feuerwerkskörper, Luftraum

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (individuell, 080)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie Flugkörper steigen lassen wollen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen. Eine Erlaubnis kann zum Beispiel für Feuerwerkskörper, Ballone, Drachen, Scheinwerfer und Laser notwendig sein.

Volltext

Eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beziehungsweise eine Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie für folgende Flugkörper bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen: 

  • unbemannte Freiballone  beziehungsweise Wetterballone
  • Scheinwerfer  und optische Lichtsignalgeräte wie zum Beispiel Lasergeräte
  • ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb wie zum Beispiel Modellraketen
  • Drachen und Schirmdrachen
  • Feuerwerkskörper

Unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone

Wenn Sie  einen unbemannten Freiballon beziehungsweise Wetterballon steigen lassen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums. 

Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte

Ob Sie für den Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten eine Erlaubnis benötigen, ist vom Standort, der Ausrichtung und der Lichtstärke Ihres Geräts abhängig. Die Genehmigung Ihres Antrags hängt davon ab, ob Ihr Scheinwerfer oder Laser Pilotinnen und Piloten während des Flugs blenden könnten.

Wenn Sie Ihre Laser und Scheinwerfer ausschließlich in Innenäumen einsetzen oder wenn diese flach zum Boden ausgerichtet sind und somit nicht in den Luftraum strahlen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Nutzung. 

Ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb

Wenn Sie ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb, wie zum Beispiel Modellraketen, nutzen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums. 

Drachen und Schirmdrachen

Wenn Sie einen Drachen oder Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge steigen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. 

Feuerwerkskörper

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Feuerwerkskörper aufsteigen lassen möchten: 

  • Kategorie F2:
    • Kleinfeuerwerke vom 02.01. bis 30.12.
  • Kategorie F3
    • Mittelfeuerwerke
  • Kategorie F4
    • Großfeuerwerk
  • Kategorie T2
    • technisches Feuerwerk für Personen mit Befähigungsnachweis
  • Kategorie P2
    • sonstiges Feuerwerk für Personen ab 21 Jahren mit entsprechendem Fachkundenachweis

Steigt Ihr Feuerwerk mehr als 300 Meter in die Luft, müssen Sie unabhängig von der Kategorie Ihres Feuerwerkskörpers eine Erlaubnis beantragen. 

Flugkörper in der Nähe von Flugplätzen

In einer Entfernung von weniger als 1500 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Flugkörper grundsätzlich verboten:  

  • Drachen und Schirmdrachen
  • Kinderballone
  • Feuerwerkskörper
  • Ballonartige Leuchtkörper wie zum Beispiel Himmelslaternen
  • Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte wie zum Beispiel Lasergeräte 

Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahme bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen beabsichtige Nutzung des Luftraums 
    • gefährdet nicht die Sicherheit des Luftverkehrs und
    • ist mindestens 1500 Meter von der Begrenzung eines Flugplatzes entfernt.
       

Kosten

Gebühr: 60€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen Sie grundsätzlich keine Himmelslaternen steigen lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums muss gegebenenfalls beantragt werden für 
    • unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone:
      • Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums immer notwendig
    • Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte 
      • ob Erlaubnis notwendig ist, ist vom Standort, Ausrichtung und Lichtstärke abhängig
      • keine Erlaubnis notwendig, wenn Laser und Scheinwerfer in Innenräumen oder flach zum Boden ausgerichtet sind
    • ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
      • Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums immer notwendig
    • Drachen und Schirmdrachen
      • Erlaubnis notwendig, wenn das dazugehörige Seil mehr als 100 Meter lang ist 
    • Feuerwerkskörper 
      • Erlaubnis notwendig für Kategorie F2, F3, F4, T2 und P2
      • steigt Feuerwerk mehr als 300 Meter in die Höhe, ist immer eine Erlaubnis notwendig
    • Himmellaternen
      • Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
  • Flugkörper in der Nähe von Flugplätzen
    • in einer Entfernung von weniger als 1500 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sind Flugkörper grundsätzlich verboten
    • eine Ausnahme kann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt werden 
  • Beantragung einer Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden