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Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen; Bodenrichtwerte online einsehen und ausdrucken

Brandenburg 99012109023000, 99012109023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023000, 99012109023000

Leistungsbezeichnung

Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen; Bodenrichtwerte online einsehen und ausdrucken

Leistungsbezeichnung II

Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bodenrichtwert (Synonym), BORIS (Synonym), Grundstücksmarkt (Synonym), Bodenrichtwertinformationssystem (Synonym), Bodenrichtwertzone (Synonym), Grundstück (Synonym), Bodenwert (Synonym), Bodenrichtwertkarte (Synonym), Grundstückswert (Synonym), Bodenpreis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Ref. 13

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Volltext

Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.

Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.

Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.

Verfahrensablauf

Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.

Bearbeitungsdauer

Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.

Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens
  • kostenfreie Ansicht und der Ausdruck der Bodenrichtwerte über Internetportale
  • kostenfreie mündliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
  • schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte erfolgen auf formlosen Antrag und sind kostenpflichtig

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten