Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Einen Bibliotheksausweis für Transferleistungsempfänger erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)
Einen Bibliotheksausweis als Transferleistungsempfänger erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Bibliotheksausweis Ausgabe
- erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
- Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
- meist persönliches Erscheinen erforderlich
- Gültigkeitsdauer begrenzt (z. B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
- zuständig: jeweilige Bibliothek