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Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

Niedersachsen 99018011001000, 99018011001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018011001000, 99018011001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.12.2010

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsiches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - erforderlich.

Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde bzw., wenn die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland erfolgt ist, von dem Bundesland, in dem der tierärztliche Beruf in niedergelassener Tätigkeit ausgeübt werden soll.  

Erforderliche Unterlagen

Bei den zuständigen Stellen können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.

Notwendig sind die gemäß § 4 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) erforderlichen Unterlagen. Sie können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden. 

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die Staatsangehörigkeit sowie
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes  

beziehen.

Kosten

Die Erteilung der Approbation des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) werden für die Approbationserteilung je nach Beruf Gebühren bis zu 590,00 Euro erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Erteilung einer Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation kann zu strafrechtlichen Folgen gemäß § 132a Strafgesetzbuch (StGB) führen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Um den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben zu können, ist eine gesonderte Berufsberechtigung erforderlich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden