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Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

Niedersachsen 99050198006000, 99050198006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050198006000, 99050198006000

Leistungsbezeichnung

Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierische Nebenprodukte (Synonym), Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Synonym), Beförderung tierischer Nebenprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang (Synonym), Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte (Synonym), Verbringung in andere Mitgliedstaaten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen Mitgliedstaat befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu registrieren oder zuzulassen

Ansprechpunkt

Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Kopie des Ausweisdokuments