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Bebauungsplan

Rheinland-Pfalz 99012011023000, 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000, 99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Grundstück (Synonym), Baugebiete (Synonym), Bau (Synonym), Einsichtnahme (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Baugesetzbuch (Synonym), BauGB (Synonym), Mischgebiet (Synonym), Gewerbegebiet (Synonym), Haus (Synonym), Bauvorhaben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

Volltext

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden können.

Ansprechpunkt

Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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