Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
- Fahrzeugbesitz (1090200)
- Transportgenehmigungen (2110200)
- Führerscheine (1090100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
- wenn Fahrzeug oder Fahrzeugkombination nicht den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist für Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig
- wenn Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist oderverloren wurde, muss Ersatz beantragt werden
- Antrag muss schriftlich bei zuständiger Stelle gestellt werden
- zuständig: die nach Landesrecht zuständige Stelle