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Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

Baustein Leistungen 99026004001005 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99026004001005

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

Leistungsbezeichnung II

Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Fahrzeugkombinationen, Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Ausnahmegenehmigung, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (individuell, 026)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
  • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
  • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
  • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
  • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
  • wenn Fahrzeug oder Fahrzeugkombination nicht den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist für Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig
  • wenn Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist oderverloren wurde, muss Ersatz beantragt werden
  • Antrag muss schriftlich bei zuständiger Stelle gestellt werden
  • zuständig: die nach Landesrecht zuständige Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden