Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
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Fachlich freigegeben durch
Die Pflegekassen haben Versicherte und Angehörige bzw. Lebenspartner über das Thema Pflegebedürftigkeit, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu informieren.
Pflegekassen haben
- über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung aufzuklären und Auskunft zu geben.
- auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
- in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren.
- auf den Anspruch auf umfassende Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) hinzuweisen.
- über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren.
Leistungs- und Preisvergleichslisten über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zu übermitteln.
Die ab 01.01.2017gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz entnehmen Sie der nachstehenden Leistungsbeschreibung:
Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn oder Berlin. Alternativ steht Ihnen auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung unter der Rufnummer +49 30 3406066-02 zur Verfügung.
Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel.: +49 228 99441-0
Fax.: +49 228 99441-1921
E-Mail: info@bmg.bund.de
Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Berlin
Friedrichstraße 108
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin (Mitte)
Tel.: +49 30 18441-0
Fax.: +49 30 18441-1921
E-Mail: info@bmg.bund.de
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Tel.: +49 30 3406066-02
Servicezeiten:
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Barrierefreier Zugang:
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon
Tel.: +49 30 3406066-09
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon Video over IP
Tel.: +49 30 3406066-08 (Gebärdentelefon ISDN Bildtelefon)
E-Mail: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de