Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Geodaten (Synonym), Teilung (Synonym), Teilung Grundstück (Synonym), Grundstücksteilung (Synonym), Lagepläne (Synonym), Teilungsgenehmigung (Synonym), Änderung Grundstücksgrenze (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Lageplan (Synonym), Grundstück (Synonym)
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Standortsuche (2050200)
- Standortsuche und Standortwahl (2010600)
Fachlich freigegeben am
26.03.2020
Fachlich freigegeben durch
MdI
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter