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Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung

Rheinland-Pfalz 99071001001000, 99071001001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071001001000, 99071001001000

Leistungsbezeichnung

Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kindergärten (Synonym), Kinderhort (Synonym), Hort (Synonym), Kindertageseinrichtungen (Synonym), Kindertagesstätten (Synonym), KiTa (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie möchten eine Tageseinrichtung für Kinder errichten? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Volltext

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.

Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für

  • Unter-2-Jährige,
  • Über-2-Jährige,
  • Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

Voraussetzungen

Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Frist

Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Erlaubnis.
  • Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

  • Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

  • Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen.

  • zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten

Formulare

Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.