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Notruf 112 bei medizinischen Notfällen

Rheinland-Pfalz 99003036168000, 99003036168000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003036168000, 99003036168000

Leistungsbezeichnung

Notruf 112 bei medizinischen Notfällen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Röchelanruf (Synonym), Vergiftung (Synonym), Rettungsdienst (Synonym), Notarzt (Synonym), Notfall (Synonym), Notrufnummern (Synonym), Rettung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Sicherstellung (168)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2018

Fachlich freigegeben durch

MDI

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ob bei einem Herzinfarkt, bei einem Schlaganfall, anderer unklarer Symptomatik oder gar bei Verletzungen und Beeinträchtigungen aus einem Unfallgeschehen heraus; immer dann, wenn die Gesundheit, die Unversehrtheit eines Mitmenschen offensichtlich oder aus Ihrem Zweifel heraus, aus einem vorherigem Geschehen oder in der akuten Erscheinung fraglich ist, setzten Sie telefonisch über die Rufnummer 112 einen Notruf ab.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie immer die nächstgelegene Notrufabfragestelle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Aus Ihren Schilderungen und Angaben kann sofort schnelle und adäquate Hilfe entsandt werden. Im Bedarfsfalle bleiben Sie bis - zum Eintreffen der Rettungskräfte - telefonisch mit dem Notrufdisponenten verbunden, welcher Sie mit telefonischen Anweisungen unterstützen kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es besteht Lebensgefahr oder sonstiger Zweifel am Gesundheitszustand eines Menschen.

Es liegt kein Missbrauch vor, wie z.B. die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes statt die eines Hausarztes oder des ärztlichen Notdienstes.

Kosten

Die Notrufnummer 112 ist europaweit kostenfrei.

Verfahrensablauf

Jede ihrer Informationen/Schilderungen kann wichtig sein. Während des Notrufes werden Sie strukturiert befragt. In der Regel erfasst der Dialog mindestens folgende Punkte:

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
  • Warten auf Rückfragen der Leitstelle

Bitte haben Sie bei der Beantwortung der Fragen Geduld. Auch Angaben, welche Ihnen in ihrer Bedeutung nicht plausibel erscheinen, können wichtig sein. Beenden Sie keinesfalls unaufge-fordert das Gespräch.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die gut beleuchtete, gut lesbare Hausnummer an Gebäuden hilft den Rettungskräften ggf., den Notfallort schnell zu finden.

Jeder Bürger sollte in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Jeder Bürger ist verpflichtet, Gefahren zu melden und sofern ihm möglich, Hilfe zu leisten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Immer dann, wenn eine Gefährdung aus dem Gesundheitszustand eines Betroffenen oder gar Lebensgefahr für diesen besteht, leisten Sie Hilfe und Melden Sie die Gefahr über den Notruf 112.

Ansprechpunkt

In den oben genannten Situationen/Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.

Bei Vergiftungsfällen hingegen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale für Vergiftungsfälle unter der Rufnummer 06131 - 19240

Sind Sie hingegen nicht lebensbedrohlich krank und die Arztpraxen haben geschlossen, können aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten; dann erreichen Sie über die Rufnummer 116117 eine Bereitschaftsdienstpraxis.

Zuständige Stelle

Bei Fragen bezüglich der Themen Notruf, Rettungsdienst oder Krankentransport wenden Sie sich bitte an die zuständige Rettungsdienstbehörde über die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Heimatortes.

Formulare

nicht vorhanden