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Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

Rheinland-Pfalz 99050180005000, 99050180005000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050180005000, 99050180005000

Leistungsbezeichnung

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Laufhaus (Synonym), Bordell (Synonym), Sexveranstaltung (Synonym), Sex (Synonym), Sex-Bus (Synonym), Prostitution (Synonym), Hurre (Synonym), Puff (Synonym), Lust (Synonym), Straßensex (Synonym), Freudenhaus (Synonym), Nutte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2018

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere  zur Stellvertretung  berufene Person(en) betreiben.  Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis   beantragen. Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Prostitutionsgewerbes, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wirdPersonalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Voraussetzungen

Die als Stellvertretung vorgesehene Person muss 

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • eine Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes aufweisen

Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis kann untersagt werden, wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens  240,00 Euro. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes zeitweise an eine als Stellvertretung eingesetzte Person abgeben oder eine Person stellvertretend für Sie als Betriebsleitung einsetzen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk Ihr Prostitutionsgewerbe ansässig ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden