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Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

Baustein Leistungen 99050180005000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050180005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bordell, Call-Girl, Sex Club, Call-Boy, Sado-Maso, BDSM Club, SM, Modellwohnung, Stellvertretung, Sexparty, Sexarbeit, Escortservice, Stellvertretungserlaubnis, Prostitution, Stundenhotel, Tantramassagestudio, Tantra Studio, Escortagentur, Horizontales Gewerbe, Saunaclub, Sexclub, Sadomasochismus, Zimmervermietung, Laufhaus

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.

Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche: 

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht
  • Immissionsschutzrecht

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
  • Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betreiben von Prostitutionsgewerbe durch Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
  • zuständige Behörde kann Erlaubnis befristet erteilen
  • zuständige Behörde prüft, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist
  • bei Unzuverlässigkeit lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab
  • Es können weitere Erlaubnis oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts bestehen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden