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Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050180005000, 99050180005000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050180005000, 99050180005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Stundenhotel (Synonym), Bordell (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Escortagentur (Synonym), Prostitutionsfahrzeuge (Synonym), Call-Boy/Call-Girl Agentur (Synonym), Sex Club (Synonym), Thai-Massage (Synonym), Wohnwagen (Synonym), Sexparty (Synonym), Prostitutionsvermittlung (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Laufhaus (Synonym), Love Mobile (Synonym), Sexclub (Synonym), Steige (Synonym), Sex-Veranstaltung (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Schiffe (Synonym), BSDM Club (Synonym), Sauna-/Wellnessclub (Synonym), Van und Wohnmobile (Synonym), Pornodreh (Synonym), Prostitutionsveranstaltung (Synonym), Fahrzeuge (Synonym), Prostitutionsstätten (Synonym), Escortservice (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber/ der Betreiberin für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.

Die zur Stellvertretung benannte Person unterliegt ebenfalls der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der Betreiberin oder des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Stellvertreters
  • gegebenenfalls Kopie des Aufenthaltstitels des Stellvertreters
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde über den Stellvertreter
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Stellvertreter
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für den Stellvertreter
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Insolvenzgerichts

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis oder entsprechender Antragsnachweis für einen Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
  • Hinweis 1: Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine gleichzeitige Beantragung von Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG erfolgen.
  • Hinweis 2: Voraussetzung für die Erteilung der Stellvertretererlaubnis bleibt weiterhin die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.
  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Für die Bearbeitung muss die stellvertretende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

Kosten

Gebühr: 250€ - 750€

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Bevor das Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und mitwirken. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis
  • Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig.
  • Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden oder befristet werden
  • zuständig: kreisfreie Städte und die Landkreise

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kreisfreie Städte und die Landkreise

Formulare

nicht vorhanden