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Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Rheinland-Pfalz 99108047050003, 99108047050003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050003, 99108047050003

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bundeswehrführerschein (Synonym), Dienstführerschein (Synonym), Behördenführerschein (Synonym), Dienstfahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

Verrichtungsdetail

einer Dienstfahrerlaubnis

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Volltext

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

Kosten

Gebühr: 36,30€ Mehr erfahren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Es fallen Gebühren in Höhre von EUR 36,30 an.
  • zuständig: Führerscheinstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden