Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für den Umkehr und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz.
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
- Nachweis der Fachkunde (Zeugnis bzw. Lehrgangsurkunde)
- Bescheinigung über Unbedenklichkeit
- Personalausweis oder Reisepass
Die Erteilung eines Befähigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Ausstellung eines Befähigungsscheins einschließlich dem ausgefertigten Dokument kostet 70 Euro, eine wesentliche Änderung und die Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheins kosten 40 Euro. Die Kosten für das Einholen von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sind zusätzlich zu übernehmen und bewegen sich im Rahmen von 30 Euro bis 250 Euro.
Die Ausstellung eines Befähigungsscheins erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde.
Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das Sprengstoffgesetz fallenden Tätigkeit zu stellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde.
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung
- Für den Umkehr und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz.
- Die Ausstellung eines Befähigungsscheins erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Es sind bestimmte Nachweise einzureichen und Fristen zu beachten.
- Es fallen Gebühren an.
- Zuständig: das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung am Standort Erfurt.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung am Standort Erfurt.
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
- Beiblatt A (bei Umgang mit Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen einschließlich Fundmunition)