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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Thüringen 99110003000000, 99110003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110003000000, 99110003000000

Leistungsbezeichnung

Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
  • § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden