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Führerschein ausländisch - umschreiben lassen

Thüringen 99108047050002, 99108047050002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050002, 99108047050002

Leistungsbezeichnung

Führerschein ausländisch - umschreiben lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.

Volltext

Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.

Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.

Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

• Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

• Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

• ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung

• Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühren für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis sind im 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
  • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Versagung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Kurztext

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ansprechpunkt

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden