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Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

Baustein Leistungen 99108047050002 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99108047050002

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Drittstatten, außerhalb EU und EWR, Fahrerlaubnis umschreiben, Führerschein, Fahrerlaubnis, Umschreibung Führerschein, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, deutscher Straßenverkehr, Umzug nach Deutschland, Umschreibung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

Verrichtungsdetail

aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Volltext

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen Sie keine Umschreibung:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada
  • Kosovo
  • Moldau
  • Monaco
  • Namibia
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

  • Berufspendlerin oder -pendler
  • Studentin oder Student
  • Schülerin oder Schüler

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), für den es keine Ausnahmeregelung gibt.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Bedeutet:
    • Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) muss bei Umzug nach Deutschland umgeschrieben werden
  • für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten wird keine Umschreibung benötigt:
    • Albanien
    • Andorra
    • Bosnien und Herzegowina
    • Französisch-Polynesien
    • Gibraltar
    • Guernsey
    • Insel Man
    • Israel
    • Japan
    • Jersey
    • Kanada
    • Kosovo
    • Moldau
    • Monaco
    • Namibia
    • Neukaledonien
    • Neuseeland
    • Republik Korea
    • Republik Nordmazedonien
    • San Marino
    • Schweiz
    • Serbien
    • Singapur
    • Südafrika
    • Taiwan
    • Vereinigtes Königreich
    • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Umschreibung der Fahrerlaubnis ebenfalls nicht nötig, wenn ordentlichem Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Person Teil folgender Gruppen:
    • Berufspendlerin oder -pendler
    • Studentin oder Student
    • Schülerin oder Schüler
  • Antrag für Umschreibung möglich bei örtlich zuständiger Fahrerlaubnisbehörde
  • Fahrerlaubnisbehörde behält bei Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück in den Ausstellungsstaat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden