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Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

Hessen 99108047050002, 99108047050002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050002, 99108047050002

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausland (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Umschreibung (Synonym), Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

Verrichtungsdetail

aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • Ausländischer Führerschein
  • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden