Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.
Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:
- der Vor- und Familienname
- die Anschrift der Arbeitsstätte
Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.
Die Anzeige schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.
Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
- Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme
- Wer Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, muss dies dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde (i.d.R. das Ordnungsamt) anzeigen.
- Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen übermittelt werden:
- der Vor- und Familienname
- die Anschrift der Arbeitsstätte
- zuständige Stelle: Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz
Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.