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Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Thüringen 99006049261000, 99006049261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006049261000, 99006049261000

Leistungsbezeichnung

Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:

  • der Vor- und Familienname
  • die Anschrift der Arbeitsstätte

Voraussetzungen

Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.

Die Anzeige schriftlich übersenden:

  • Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.

Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme
  •  Wer Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, muss dies dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde (i.d.R. das Ordnungsamt) anzeigen.
  • Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen übermittelt werden:
    • der Vor- und Familienname
    • die Anschrift der Arbeitsstätte
  • zuständige Stelle: Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden