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Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme

Baustein Leistungen 99006049261000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99006049261000

Leistungsbezeichnung

Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Heimarbeit mit Gefahrenschutz, Gefahrenschutz, Heimarbeit

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie das dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde (in der Regel dem Ordnungsamt) anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber zwei Stellen zu erfolgen: dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sowie der zuständigen Polizeibehörde. Die zuständige Polizeibehörde ist in der Regel das Ordnungsamt.

Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen übermittelt werden:

  • der Vor und Familienname
  • die Anschrift der Arbeitsstätte

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie geben Heimarbeit aus, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten.

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Vor Vergabe der Heimarbeit, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, muss die Anzeige bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme
  •  Wer Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, muss dies dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde (i.d.R. das Ordnungsamt) anzeigen.
  • Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen übermittelt werden:
    • der Vor- und Familienname
    • die Anschrift der Arbeitsstätte
  • zuständige Stelle:  Gewerbeaufsichtsamt und Polizeibehörde (i.d.R. das Ordnungsamt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden