Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
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Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
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Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies online oder bei der Personalausweisbehörde beantragen.
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder
- den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen (siehe unter "Verfahrensablauf“") oder
- sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Mithilfe des PIN-Rücksetzdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde.
Ein Besuch in der Personalausweisbehörde ist damit nicht mehr erforderlich.
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Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
- bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
- Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
- Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
- AusweisApp2 muss installiert werden.
Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung..
Sie nehmen den Brief per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als „Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per „POSTIDENT“ an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
- die nachträgliche Aktivierung der Personlausweisfunktion kann online beantragt werden über die Beantragung des PIN-Rücksetzbriefes
- die Ausweisfunktion kann auch bei der Personalausweisbehörde eingeschaltet werden.
- Zuständig: Personalausweisbehörde oder Online-Freitschaltung