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Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)

Thüringen 99084025001000, 99084025001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025001000, 99084025001000

Leistungsbezeichnung

Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Teaser

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr.

Volltext

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr. Das können zum Beispiel sein Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

Erforderliche Unterlagen

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort

Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer

Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

Voraussetzungen

Antragstellende müssen

persönlich zuverlässig

finanziell leistungsfähig

fachlich geeignet sein.

Kosten

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung

Anzahl der Fahrzeuge

Laufzeit der Genehmigung

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen

Antragsprüfung

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.

Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid,

nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Frist

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung
  • Genehmigung der Beförderung von mehr als neun Personen außerhalb des Linienverkehrs 
  • Antragstellende müssen persönlich zuverlässig; finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein.
  • Schriftlicher Antrag unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen ist notwendig.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt; Referat Straßen- und Luftverkehr

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520 Straßen- und Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständige Stelle

nicht vorhanden