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Apotheker und Apothekerin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99018092007000, 99018092007000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018092007000, 99018092007000

Leistungsbezeichnung

Apotheker und Apothekerin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie an einer Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Das Studium der Pharmazie schließt eine Abschlussprüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Apotheker(in). Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

  • ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität
  • eine Famulatur von acht Wochen
  • eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten
  • die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist

Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:

  • der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren
  • der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts und nach einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren
  • der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sind beizufügen

  1. die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde
  3. der Nachweis über die Famulatur, oder in Fällen des § 3 Absatz 3 AAppO die entsprechenden Nachweise
  4. der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren
  5. die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 zu Buchstaben A bis D angeführten Stoffgebieten, siehe AAppO

Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sind beizufügen

  1. das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (Anlage 10)
  2. der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren
  3. die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 zu Buchstaben E bis I angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2
  4. die Bescheinigung über das in Anlage 1 Buchstabe K vorgeschriebene Wahlpflichtfach nach dem Muster der Anlage 3

Dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sind beizufügen

  1. die Zeugnisse über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (Anlage 10)
  2. der Nachweis über die praktische Ausbildung (Anlage 5)
  3. der Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen (Anlage 6)

Voraussetzungen

Damit Sie zur Pharmazeutischen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zur Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 10.01.2024
des laufenden Jahres
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 10.06.2024
des laufenden Jahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Pharmazeutische Prüfung Zulassung
  • Die Pharmazeutische Prüfung ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen.
  • Zuständige Stelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein