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Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden

Mecklenburg-Vorpommern 99089160261001, 99089160261001 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089160261001, 99089160261001

Leistungsbezeichnung

Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

durch den Spielenden

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden.

Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sind können Sie online einen Hinweis einreichen.

Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten könnten sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • ob Sie gewonnen haben
  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Bonusangebote
  • ID-Verifizierung
  • Schließung Ihres Kontos
  • IT-Probleme
  • Kundendienstprobleme

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten) 

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
  • Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
  • In der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
  • In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben, zuständig.
  • Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 8 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden, Entgegennahme
  • Jede Person kann Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel geben.
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden kann.
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) 

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein