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Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

Mecklenburg-Vorpommern 99008004180002, 99008004180002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180002, 99008004180002

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

später (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), neu (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), nachträglich (Synonym), Personalausweis (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Aktivierung (Synonym), Ausweischip (Synonym), Pass (Synonym), Chip (Synonym), Nachgang (Synonym), Neuer PA (Synonym), Elektronisch (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Anschaltung (Synonym), aktivieren (Synonym), Starten (Synonym), Personaldokument (Synonym), nPA (Synonym), Nachhinein (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), ePA (Synonym), PA (Synonym), Start (Synonym), Erstbenutzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

Verrichtungsdetail

nachträglich

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden