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Flächennutzungsplan - Aufstellung

Mecklenburg-Vorpommern 99012012042000, 99012012042000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012042000, 99012012042000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan - Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Bodennutzung (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym), städtebauliche Entwicklung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.02.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten.

Erforderliche Unterlagen

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Kosten

Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab.

Frist

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B.  Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

Ansprechpunkt

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

Formulare

nicht vorhanden