Grundstücksteilung anzeigen
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Zum 01.03.2015 hat der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht für Grundstücksteilungen eingeführt (§ 8 LBO).
Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt angezeigt werden.
Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:
- Veränderungsnachweis (Nummer, Datum, Ersteller)
- Notarieller Vertrag (falls vorhanden)
- Lageplan
- Flächenberechnung vor/nach der Teilung
- Abstandsflächenplan
Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.
Soll bei der Teilung von Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entsprechend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.
Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.
Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.