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Grundstücksteilung anzeigen

Baden-Württemberg 99123008006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123008006000

Leistungsbezeichnung

Grundstücksteilung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Grundstücksteilung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Zum 01.03.2015 hat der Gesetz­ge­ber eine Anzei­ge­pflicht für Grund­stücks­tei­lun­gen eingeführt (§ 8 LBO).

Volltext

Zum 01.03.2015 hat der Gesetz­ge­ber eine Anzei­ge­pflicht für Grund­stücks­tei­lun­gen eingeführt (§ 8 LBO).

Die Teilung eines Grund­stückes aufgrund einer neu einge­mes­se­nen Grund­stücks­grenze muss dem Bauord­nungs­amt angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden neben der Anzeige benötigt:

  • Veränderungsnachweis (Nummer, Datum, Ersteller)
  • Notarieller Vertrag (falls vorhanden)
  • Lageplan
  • Flächenberechnung vor/nach der Teilung
  • Abstandsflächenplan

Voraussetzungen

Ein Grundstück im Stadtkreis Karlsruhe soll geteilt werden. Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt Karlsruhe angezeigt werden.

Soll bei der Teilung von Vorschrif­ten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes abgewichen werden, ist § 56 entspre­chend anzuwenden (§ 8 Abs. 2 LBO), das heißt, es ist eine Abweichung zu beantragen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Eine Grundstücksteilung kann über die beigefügten Formulare angezeigt werden.

Die Unterlagen können per Post eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden