Auskunft zu den Bodenrichtwerten
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Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse ermittelt.
Zur Ermittlung der Werte sind folgende Daten notwendig:
- Straße (inkl. Hausnummer),
- Flurstücknummer und
- Gemarkung.
Bodenrichtwerte aus der Bodenrichtwertkarte können kostenfrei abgerufen werden.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte entstehen je Flurstück Kosten in Höhe von 25,00 Euro. Die Auskunft wird zusammen mit der Rechnung auf dem Postweg zugesandt.
Bodenrichtwerte für den Bereich der Stadt Karlsruhe können über die Bodenrichtwertkarte online abgerufen werden (siehe Abschnitt "Onlineantrag und Formular").
Für eine schriftliche Bodenrichtwertauskünfte senden Sie uns bitte Ihren Antrag zu. Die Auskunft wird Ihnen zusammen mit der Rechnung auf dem Postweg zugesandt.