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Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Baden-Württemberg 99108047050003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050003

Leistungsbezeichnung

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):

  • § 26 Dienstfahrerlaubnis
  • § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

Teaser

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.

Volltext

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht

Voraussetzungen

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

Kosten

  • Umschreibung mit Probezeit: EUR 45,90
  • Umschreibung ohne Probezeit: EUR 45,10

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden