Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Schleswig-Holstein 99116008013000, 99116008013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116008013000, 99116008013000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Leistungsbezeichnung II

Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Wohngebäude (Synonym), Mängelbeseitigung (Synonym), Unbewohnbarkeit (Synonym), Wartung (Synonym), Baumängel (Synonym), Wohnvorschriften (Synonym), Gesundheitsgefahr (Synonym), Bauvorschriften (Synonym), Pflichten Eigentümer (Synonym), Mindestanforderungen Wohnraum (Synonym), Wohnraumqualität (Synonym), Wohnungssicherheit (Synonym), Baulicher Zustand (Synonym), Instandsetzung (Synonym), Wohnraummängel (Synonym), Zweckentfremdung (Synonym), Immobilie (Synonym), Sanierung (Synonym), Gebäudeschäden (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Inspektion (Synonym), Überbelegung (Synonym), Gesundheitsrisiken (Synonym), Instandhaltung (Synonym), Wohnqualität (Synonym), Räumung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Gemeinden können zur Sicherung angemessener Wohnverhältnisse Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergreifen.

Volltext

Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) dient der Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse. Es definiert Mindestanforderungen für Wohnräume und gibt Gemeinden die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missstände Kontrollen durchzuführen.

Ein Missstand liegt beispielsweise vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht oder die zentrale Stromversorgung ungenügend ist. Werden Mängel festgestellt, können Gemeinden Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mängelbeseitigung verpflichten oder im Extremfall die Nutzung einer Wohnung untersagen.

In Gebieten mit besonderem Wohnraummangel können Gemeinden durch Satzungen vorschreiben, dass Wohnraum nur mit einer Genehmigung für andere Zwecke, wie etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, genutzt werden darf.

Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen zum Wohnraumschutzgesetz Erteilung
    • Gemeinden können bei Missständen in Wohnräumen Maßnahmen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern anordnen (zum Beispiel Kontrollen oder Mängelbeseitigung)
    • Besteht eine Wohnraummangellage können Gemeinden per Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden darf (zum Beispiel als Ferienwohnung oder Gewerbe)
  • Zuständige Stelle: Gemeinde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden