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Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums beantragen

Sachsen 99080107005000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080107005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- bzw. Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

Volltext

Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- bzw. Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

Hinweis: Eine luftrechtliche Erlaubnis zum Auflassen eines unbemannten Freiballons kann nur für leichte Wetterballone (maximal 4 kg) erteilt werden, da die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) derzeit für mittelschwere und schwere Freiballone keine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen kann.

Die folgenden Nutzungsarten des Luftraums sind ebenfalls erlaubnispflichtig:

  • der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge gehalten werden,
  • das Steigenlassen von Drachen, mit mehr als 100 m Seillänge,
  • der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 m aufsteigen,
  • der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb (dazu zählen Flugkörper, die in der Luft nicht steuerbar sind, wie beispielsweise Modellraketen)

ebenso wie

  • der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten. Insbesondere gilt dies für Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

Erforderliche Unterlagen

Alle für das Prüfverfahren erforderlichen Angaben und Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

  • Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden.
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten
  • Abschluss einer (Luftfahrt-)Haftpflichtversicherung
  • aktuelles Luftbild vom Startgelände

Kosten

  • Gebührenrahmen: von EUR 50,00 bis EUR 500,00

Verfahrensablauf

  1. Die Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen sie mit dem Formular, welches Sie hier über Amt24 beziehen können (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  2. Füllen Sie das Formular wie angegeben aus und senden dieses zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsvorlage (mit vollständigen Unterlagen): mindestens 14 Tage vor dem beantragten Vorhaben

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden