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- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
In die rechtswirksamen Regionalpläne können Sie im Beteiligungsportal jederzeit Einsicht nehmen.
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Freien Zugang zu den Regionalplänen erhalten Sie über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen). Dort können Sie alle Dokumente und Karten abrufen.