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Regionalplan Bereitstellung

Baustein Leistungen 99153010141000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99153010141000

Leistungsbezeichnung

Regionalplan Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

In einen Regionalplan Einsicht nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Regionalplan, regionaler Raumordnungsplan, Raumstruktur, Raumplanung, Raum, Regionalplan einsehen, Raumnutzung, Raumordnungsgesetz, Raumordnung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Raumordnung (153)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.

Volltext

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
    • Verkehrsplan
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
    • Angabe der Entwicklungsziele,
    • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung,
      • Infrastruktur,
      • Umweltschutz und
      • Regionalplanung
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
  • Anhänge und Gutachten

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel:
      • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
      • Verkehrsplan und
      • Karte der Umweltschutzgebiete
    • textlichen Festsetzungen, zum Beispiel mit 
      • Angabe der Entwicklungsziele,
      • Leitlinien und möglichen Regelungen zu Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, Umweltschutz und Regionalplanung
    • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
    • Anhänge und Gutachten 
  • für jeden zur Einsicht bereitzuhalten
  • neu aufgestellte Regionalpläne werden im Internet zur Einsicht bereitgestellt 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden