Bebauungsplan einsehen
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa.
- Anlage zu § 3 Abs. 1 der Kostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa.
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt über den Inhalt Auskunft zu geben.
keine
Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich.
Gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Kostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa. Für die Bereitstellung von Ausfertigungen und Abschriften ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung (z. Bsp. Fotokopien) wird eine Gebühr erhoben.
- schwarz-weiß im Format DIN A4 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,15 €
- farbig im Format DIN A4 1,00 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,30 €
- Für Ausfertigungen und Abschriften in Größe DIN A3 erhöhen sich die genannten Auslagen auf das Doppelte
Wenden Sie sich an die zuständige Stadtverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den Bebauungsplan nehmen können.