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Bebauungsplan einsehen

Sachsen 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan einsehen

Leistungsbezeichnung II

Bebauungsplan einsehen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Volltext

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Voraussetzungen

Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt über den Inhalt Auskunft zu geben.

Kosten

keine

Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich.

Gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Kostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa. Für die Bereitstellung von Ausfertigungen und Abschriften ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung (z. Bsp. Fotokopien) wird eine Gebühr erhoben.

  • schwarz-weiß im Format DIN A4 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,15 €
  • farbig im Format DIN A4 1,00 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,30 €
  • Für Ausfertigungen und Abschriften in Größe DIN A3 erhöhen sich die genannten Auslagen auf das Doppelte

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stadtverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den Bebauungsplan nehmen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden