Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Approbation als Tierarzt / Tierärztin

Sachsen 99018011001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018011001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Tierarzt / Tierärztin

Leistungsbezeichnung II

Approbation als Tierarzt / Tierärztin

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation beantragen Sie nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für Ihren Studienort zuständigen Behörde.

Volltext

Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation beantragen Sie nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für Ihren Studienort zuständigen Behörde.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als einen Monat)
  • Geburtsurkunde
  • Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)

Hinweis: Nicht auf Deutsch verfasste Urkunden bedürfen der Übersetzung durch einen öffentlich bestellten Übersetzer und der Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation.

Voraussetzungen

  • bestandene tierärztliche Prüfung in Deutschland nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren (davon sechs Monate praktische Ausbildung)
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache

Kosten

 keine

Verfahrensablauf

Reichen Sie ein handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

  • Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
  • Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

 keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen

Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden