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Tätigkeit mit Krankheitserregern, Veränderungen anzeigen

Sachsen 99003021218000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003021218000

Leistungsbezeichnung

Tätigkeit mit Krankheitserregern, Veränderungen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeit mit Krankheitserregern, Veränderungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Üben Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern aus, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Anzeige von Veränderungen bei der Ausübung von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Üben Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern aus, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Anzeigepflichtig sind insbesondere:

  • wesentliche Veränderungen in Art und Umfang der Tätigkeit, der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder der Entsorgungsmaßnahmen
  • das Beenden der Tätigkeit mit Krankheitserregern
  • die Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern

Achtung! Die Veränderungen müssen Sie grundsätzlich auch dann anzeigen, wenn die Tätigkeit mit Krankheitserregern keiner Erlaubnis bedarf; arbeiten Sie unter Aufsicht einer anderen Person, besteht jedoch keine Anzeigepflicht.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • formlose schriftliche Veränderungsanzeige
  • Unterlagen zu den Änderungen wie zum Beispiel
    • Raumpläne mit detaillierter räumlicher Beschreibung mit Fokus auf der mobiliaren und gerätetechnischen Ausstattung des jeweiligen Laborraums (oder in den Lageplan eingezeichnet) einschließlich
      • (Sicherheits-)-Werkbänke, Brutschränke, Regale, Autoklav,
      • Spülbecken, vorhandene Handwaschbecken sowie
      • Standorte der gegebenenfalls handberührungsfreien Desinfektionsmittel-, Seifen- und Einmalhandtuchspender, Augenduschen und so weiter,
    • Informationen zur vorhandenen Raumlufttechnik
    • aktueller Hygieneplan-/ Reinigungs-/ Desinfektionsmittelplan
    • Betriebsanweisung
    • Entsorgungsplan
  • Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit (Kopie) beziehungsweise Angaben zur Erlaubnisfreiheit

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern und haben die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt oder
  • Sie üben eine nicht erlaubnispflichtige Tätigkeit mit Krankheitserregern aus

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Verfassen Sie Ihre schriftliche Veränderungsanzeige formlos schriftlich oder (falls hier über Amt24 verfügbar) auf dem vorgesehenen Formular.

  • Je nach Veränderungsgrund muss Ihre Anzeige folgende Angaben enthalten:
    • Änderungen in Art und Umfang der Tätigkeiten
    • Änderungen bezüglich der Entsorgungsmaßnahmen
    • Änderungen in der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen
    • Änderungen der Erlaubnisfreiheit
    • Informationen zur Beendigung oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit mit Krankheitserregern
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise und Dokumente bei.
  • Reichen Sie die Veränderungsanzeige bei der zuständigen Stelle ein.
Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten, wird die Fortführung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern durch die zuständige Stelle untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Tätigkeiten keine geeigneten Räume oder Einrichtungen vorhanden sind oder die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung nicht gegeben sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige der Veränderungen: unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden