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Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (gewerblich) beantragen

Sachsen 99089004001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089004001000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (gewerblich) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (gewerblich) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Volltext

Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Aufsichtspersonen können beispielsweise sein:

  • das leitende Personal einer Betriebsabteilung
  • sprengberechtigte Personen
  • Betriebsmeisterinnen und -meister
  • das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • die Lagerverwaltung
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Erforderliche Unterlagen

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang

Achtung! Die Nachweise legen Sie Ihrem Antrag bitte im Original bei.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • erforderliche Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 100,00 bis 400,00

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheines, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Tipp: Änderungen der Eintragungen oder die Verlängerung der Geltungsdauer können Sie formlos beantragen.

Bearbeitungsdauer

maximal 4 Wochen

Frist

Geltungsdauer: Fünf Jahre (Verlängerung auf Antrag vor Ablauf der Gültigkeit)

Achtung! Eventuell ist ein Wiederholungslehrgang erforderlich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar           

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden