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Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Sachsen-Anhalt 99012011141000, 99012011141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011141000, 99012011141000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), B-Plan (Synonym), Bauleitplanung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg

Teaser

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.

Volltext

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
  3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bebauungsplan Bereitstellung
  • Für jeden zur Einsicht bereitzuhalten. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.
  • Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

zuständig: Kommune

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden