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Baubeginn anzeigen

Sachsen-Anhalt 99012081261000, 99012081261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012081261000, 99012081261000

Leistungsbezeichnung

Baubeginn anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Beginn der Bauausführung (Synonym), Baubeginnsanzeige (Synonym), Wiederaufnahme von Bauvorhaben (Synonym), Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (Synonym), Baubeginn (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Baustart (Synonym), Unterbrechung von Bauvorhaben (Synonym), Bauvorhaben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies eine Woche vorher anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit der Bauausführung beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde etwas anderes verfügt, müssen Sie dies beachten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mindestens eine Woche vor Baubeginn

Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.

Hinweise

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann müssen Sie eventuell eine Geldbuße zahlen

Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Baubeginns Entgegennahme 
  • Baubeginn eine Woche vorher anzeigen
  • Baubeginn nach mehr als dreimonatiger Unterbrechung von Bauvorhaben anzeigen
  • Baubeginn bei Wiederaufnahme von Bauvorhaben anzeigen
  • zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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